Der Hirntod ist die juristische Voraussetzung für eine Organspende. Unter Hirntod versteht man den irreversiblen Ausfall aller Hirnfunktionen: Die Nervenzellen in Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm sind durch den Sauerstoffmangel abgestorben. Heute kann fast jede Körperfunktion ersetzt werden. Nur das Gehirn nicht: Wenn es stirbt, ist eine Erholung nicht mehr möglich.
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